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Vereinbarungen:

Diese Vereinbarungen gelten auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Fotografin und gehen diesen vor.

1. Allgemeines
(1) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert.

(2) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt geprüft. Die Bilder des Brautpaarshooting werden nur bearbeitet ausgehändigt.

(3) Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

(4) Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gästen und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

2. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Eine Anzahlung iHv 50% des Gesamtbetrags wird per Überweisung auf die unten angegebene Bankverbindung 14 Tage vor der Hochzeit fällig. Der Restbetrag ist innerhalb 7 Tage nach der Hochzeit zu überweisen. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten.

(2) Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

(3) Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar au Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.

(4) Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

3. Datenschutz

(1) Die zur Vertragserfüllung erforderlichen. personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen- außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

4 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

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